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01.01.12
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.
Zum Jahreswechsel ist der Basiszins für vereinfachte Ertragswertverfahren um rund 1 % gesunken.
Die EU-Kommission will mit einem Maßnahmenpaket die grenzüberschreitende Besteuerung von Erbschaften einfacher gestalten und Doppelbesteuerungen abbauen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze im Jahr 1999 will die Finanzverwaltung nun auch auf Einlagen und Einbringungen anwenden.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Eine Lieferung oder Leistung berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug, wenn sie von Anfang an für eine nichtunternehmerische Verwendung vorgesehen ist.
01.12.11
Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist.
Zumindest die früher mögliche Ansparabschreibung ist auch für in einer ausländischen Betriebsstätte genutzte Wirtschaftsgüter möglich.
Auch für 2012 gibt es wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Mit einer Anhebung um 3 % steigt der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft deutlich an, während die Werte für freie Mahlzeiten nur moderat steigen.
Neben dem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt ab Dezember auch ein neuer Tätigkeitsschlüssel für Sozialversicherungsmeldungen.
Minijobber sollen zukünftig bis zu 450 Euro im Monat verdienen dürfen, wobei ein Termin für diese Anhebung noch nicht fessteht.
Die Finanzverwaltung hat jetzt die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf 2013 verschoben.
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
01.11.11
Wer den Bundesfreiwilligendienst leistet, geht ein normales Dienstverhältnis ein, auch wenn die Bezüge vorbehaltlich einer Gesetzesänderung in der Regel erst einmal steuerfrei bleiben sollen.
Der Bundesfinanzhof muss jetzt prüfen, ob auch Gebrauchtwagen bei der 1 %-Regelung generell mit dem Listenneupreis anzusetzen sind.
Das erfreuliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Ausbildungskosten soll nun per Gesetzesänderung wieder ausgehebelt werden.